REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist das Akronym der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. Die Verordnung ist in Kraft seit dem 01. Juni 2007.

  • Alle Produkte, die an die Unternehmen der JAEGER Gruppe geliefert werden, müssen konform mit der EU-Richtlinie zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sein. Dies beinhaltet unter anderem die Berücksichtigung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC; Substances of Very High Concern).
  • Die Unternehmen der JAEGER Gruppe gelten nicht als Importeur von Stoffen und Gemischen im Sinne von REACH und werden entsprechende Pflichten nur in Ausnahmefällen übernehmen.
  • Lieferanten außerhalb des EWR*, die Stoffe und/oder Gemische im Sinne von REACH an Unternehmen der JAEGER Gruppe innerhalb des EWR liefern, haben einen Alleinvertreter im EWR zu benennen.
  • Sollte ein an ein Unternehmen der JAEGER Gruppe innerhalb des EWR* gelieferter Artikel einen besonders besorgniserregenden Stoff gemäß REACH in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten, ist der Lieferant verpflichtet, das belieferte Unternehmen der Jaeger-Gruppe über die entsprechenden Stoffe und deren sichere Handhabung zu informieren. Diese Informationen sind dem belieferten Unternehmen der JAEGER Gruppe unaufgefordert zuzusenden, sobald die entsprechenden Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert und in der Kandidatenliste aufgenommen worden sind. Diese wird regelmäßig aktualisiert.

*EWR: Der Europäische Wirtschaftsraum besteht aus den Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.