Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten und damit behandelten Waren wird durch die Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) und die Änderung der Verordnung (Nr. 334/2014) geregelt. Die BPR löste die bisher geltende Verordnung über Biozidprodukte 98/8/EG (BPR) ab, die erstmals eine nationale Zulassung für Biozidprodukte einführte.