Der JAEGER Gruppenstandard wurde erstellt, um die Konformität der in Erzeugnissen der JAEGER Gruppe verwendeten Reinstoffe zu internationalen Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht sowie die zugehörige Dokumentation sicherzustellen. Dieser Gruppenstandard definiert, welche Richtlinien und Gesetze in Bezug auf die in Erzeugnissen der JAEGER Gruppe verwendeten Reinstoffe zu berücksichtigen sind und welche Pflichten sich hieraus für die Unternehmen der JAEGER Gruppe und ihre Lieferanten ergeben. Er hat Gültigkeit für alle Unternehmen der JAEGER Gruppe und deren Lieferanten.
- GADSL – Global Automotive Declarable Substance List (Globale Liste für deklarationspflichtige Stoffe im Automobilbau)
- REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
- Richtlinie über Altfahrzeuge
- CLP – Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
- WEEE – Waste of Electrical and Electronic Equipment (Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall)
- RoHS – Restriction of Hazardous Substances (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe)
- Konfliktmineralien
- Biozide
Um die oben genannten Auflagen zu erfüllen, muss jeder Lieferant die REACH-, RoHS- & CLP-Konformitätserklärung ausfüllen (Download: Englisch/Deutsch). Alternativ können Sie auch eine eigene Konformitätserklärung verwenden, sofern diese alle erforderlichen Informationen enthält (Produkte, Verweise auf aktuell gültige Richtlinien und Gesetze, Datum, Unterschrift). Dies ist erforderlich bei Erstlieferung und bei Wiederlieferung (wenn zwischen zwei Lieferungen mehr als 12 Monate liegen) oder wenn Änderungen veröffentlicht werden. Sie können uns die Bestätigung oder Anfragen rund um das Thema über die angegebenen Kontaktinformationen zusenden. Wir stehen Ihnen jeder Zeit für Fragen zur Verfügung.