Nebelschlusslicht (NSL) Ab- und Umschaltung

Nach ECE R48 darf im Anhängerbetrieb das Nebelschlusslicht (NSL) des Zugfahrzeuges abgeschaltet werden. Bei Anbau von Ladungsträgern (z.B. Fahrradträgern) mit eigenen Leuchteneinheiten muss es abgeschaltet werden, um die Blendung zu verringern.

Bei der Nebelschlusslichtabschaltung wird das zugfahrzeugseitige NSL abgeschaltet, unabhängig ob der Anhänger über ein NSL verfügt. Bei der Nebelschlusslichtumschaltung erfolgt im Anhängerbetrieb eine Umschaltung der NSL Last vom Zugfahrzeug auf den Anhänger.

Das selbsttätige Ab-und Wiedereinschalten am Zugfahrzeug kann wie folgt gesteuert werden:

-  durch einen mechanischen Abschaltkontakt in der Steckdose
-  durch einen Mikroschalter in der Steckdose
-  durch ein zusätzliches Nebelschlussleuchten-Abschaltrelais
-  durch das ERICH JAEGER Anhängersteuergerät bei Erkennen des Anhänge

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