Diese kostengünstige Steckverbindung ist die ideale Lösung für unkomplizierte Anwendungen, wie das Betreiben eines einfachen Anhängers.
Diese Steckverbindung kann nicht eingesetzt werden,wenn
- für den Caravan eine Dauerplus- oder Ladeleitung benötigt wird.
- beim Anhänger oder Caravan das Fückfahrlicht angesteuert werden soll.
Hinweis:
Bei Ladungsheckträgern (z.B. Fahrradträgern) ist gesetzlich vorgeschrieben, die Beleuchtungsfunktionen des Fahrzeugs zu wiederholen. Da seit dem 01.01.1991 auch die Funktion des Rückfahrlichts am Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist, ist hier die 7-polige Steckverbindung nicht mehr ausreichend.